Sie sind hier: Mitgliedschaft
Zurück zu: Bei uns Wohnen
Allgemein: Kontakt Impressum Datenschutz Sitemap

Suchen nach:

Mitgliedschaft

Zur Anmietung einer Wohnung ist grundsätzlich die Mitgliedschaft in der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft eG Korbach notwendig.

Bei der Aufnahme als Mitglied der Genossenschaft ist eine Beitrittserklärung zu unterzeichnen und ein Eintrittsgeld in Höhe von 10,00 € zu bezahlen.
Jedes Mitglied ist gemäß der Satzung zur Übernahme von vier Geschäftsanteilen zum Bezug einer Wohnung verpflichtet.
Ein Geschäftsanteil kostet 260 Euro. Somit sind inclusive Eintrittsgeld 1.050 Euro zu bezahlen.
Mit der Zahlung der nutzungsbezogenen Geschäftsanteile ist die Wohnung verbindlich reserviert.

Bitte beachten Sie, dass bei Anmietung einer Wohnung das Geschäftsguthaben/ Eintrittsgeld bereits voll eingezahlt sein muss!

Für Mieter ist die Kündigung der Mitgliedschaft erst nach Kündigung der Genossenschaftswohnung möglich.
Erfolgt die Kündigung der Mitgliedschaft bis zum 30.09. des Jahres, endet diese zum Ablauf des laufenden Jahres.
Erfolgt die Kündigung nach dem 30.09. des Jahres, endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.
Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der Mitgliederversammlung in der Regel am 01.07. des Folgejahres.

Beispiel: Kündigung am 15.07.2020. Ende der Mitgliedschaft am 31.12.2020. Auszahlung des Geschäftsguthabens 01.07.2021.

Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Mitarbeiter / -innen der GWS eG zur Verfügung.